Am 8.6.2023 einigten sich die EU-Innenminister*innen in einer Vorabentscheidung auf einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung des Flüchtlingsstroms nach Europa. Am 20.12.2023 ist das Paket vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen worden. Solche Vorschläge, genauso wie die Idee, das Individualrecht auf Asyl abzuschaffen usw., gaukeln aber der europäischen Gesellschaft eine Entlastung vor, die so nicht kommen wird. Das Problem liegt woanders und zwar in dem Non-refoulement-Prinzip, mit dem das System der Schutz- und Asylgewährung auf den Kopf gestellt wird.