Griechenland gehört zu den letzten Ländern Europas, die kein Wahlrecht bei nationalen Wahlen für ihre Bürger im Ausland eingeführt haben.

Dabei enthält die griechische Verfassung schon seit fast einem halben Jahrhundert (1975) eine Vorschrift, (Art. 51 Abs. 4 S. 2), die besagt: „Das Gesetz kann die Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts von den Wählern, die sich außerhalb des Staatsgebietes befinden, bestimmen.“ Diese Vorschrift ist im Jahr 2001 bei einer neuen Formulierung des Artikels bestätigt und mit Hinweis auf die „Briefwahl oder eine andere dafür geeignete Methode“ konkretisiert worden. Gleichzeitig aber ist die Verabschiedung des Ausführungsgesetzes dadurch erschwert worden, dass nunmehr eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, d.h. 200 Abgeordnete, von der Verfassung verlangt wird.

Verschiedene parlamentarische und außerparlamentarische Bemühungen in diese Richtung sind bis jetzt gescheitert. In der letzten Zeit hat die griechische Regierung einen neuen Versuch gestartet und am 12.10.2019 wurde ein Kompromiss zwischen den politischen Parteien gefunden, der folgendes vorsieht:

  1. Die Stimmen der Diaspora sind gleichwertig mit den Stimmen des Inlands und zählen zu dem Gesamtergebnis der Wahl.
  2. Das Wahlrecht der Auslandsgriechen betrifft aber direkt nur die speziell für das ganze Hoheitsgebiet vorgesehenen Abgeordneten (nicht die Abgeordneten der einzelnen Wahlregionen), deren Anzahl erhöht wird.
  3. Die Stimmabgabe erfolgt persönlich in den dafür vorgesehenen Wahllokalen des Auslands (Botschaften, Konsulate und andere Räume).
  4. Teilnehmen dürfen diejenigen, die sich in das spezielle Wahlregister für das Ausland haben einschreiben lassen. Voraussetzung ist, dass sie in das Wählerregister einer griechischen Gemeinde eingetragen sind und in den letzten 35 Jahren mindestens zwei Jahre in Griechenland gelebt und ernste Bindungen zu dem Land haben, insbesondere dass sie eine Steuererklärung in den zwei letzten Jahren abgegeben haben.

Das Gesetz ist am 12.12.2019 mit überwältigender Mehrheit im Parlament verabschiedet worden. Vorher hat man durch eine Verfassungsänderung seine Regelungen gegenüber möglichen Einwänden abgesichert. Gegen solche Einschränkungen kämpfen allerdings die Organisationen der griechischen Migranten auf der ganzen Welt heftig an.

Der Artikel wurde in der juristischen Zeitschrif „To Syntagma“ (Die Verfassung) Heft 3/2019 veröffentlicht.